Nutzungsvereinbarung für Frequenzkompositionen

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Diese Nutzungsvereinbarung definiert und regelt, wie Sie (im Folgenden als „Benutzer“ bezeichnet)
die von PHYbio Establishment, Im Fetzer  45A, FL-9494 Schaan/ Liechtenstein (im Folgenden als „PHYbio“ bezeichnet),  angebotenen Frequenz-Kompositionen  verwenden und benutzen  dürfen. 

„Parteien“ bzw. „beide Parteien“  bezeichnet in Folge den Benutzer und Phybio.
Sollten Sie diese Vereinbarung nicht akzeptieren und Ihre Zustimmung verweigern, so ist die Verwendung der Kompositionen nicht gestattet.

 

1 Generell Information und Haftungsausschluss

Frequenzkompositionen von PHYbio sind experimentelle Frequenzgemische.
Die Kompositionen unterliegen dem Urheberrecht und –schutz und wurden ähnlich einem herkömmlichen Musikstück komponiert.

Experimentell bedeutet, dass wir diese Frequenzgemische zwar bereitstellen, dass aber jegliche Verantwortung beim

Abspielen oder bei der Nutzung beim Anwender selbst liegt. Eben experimentell.
PHYbio wird vom Benutzer gegen jegliche Form von Ansprüchen freigestellt.

Schwangeren und Personen mit Herzschrittmachern raten wir generell von einer Nutzung ab!

 

2 Kopierschutz

PHYbio-Frequenzkompositionen sind abspielbare Sound-Dateien und mit einem Kopierschutz versehen.  Ein Abspielen kann nur auf dafür bestimmten Geräten z.B. uSonic oder mit einem spezifischen Programmpaket vorgenommen werden.

Das Abspielprogramm (Mediaplayer) innerhalb des Programmpakets wird kostenfrei bereitgestellt und ist nicht Bestandteil dieser Nutzungsvereinbarung. 
 

3 Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Benutzers finden keine Anwendung. PHYbio widerspricht deren Einbeziehung ausdrücklich, sofern keine anders lautende Vereinbarung zwischen den beiden Parteien in schriftlicher Form vereinbart wurde.

 

 4 Lizenzbedingungen

Dem Benutzer wird eine begrenzte, nicht-exklusive Nutzungslizenz zum Abspielen und zur Verwendung der Frequenzkompositionen eingeräumt.

Die Lizenz wird entweder zeitlich befristet oder unbefristet erteilt. Dies ist abhängig vom ausgewählten Produkt, vom gewählten Lizenzmodell oder der gewählten Lizenzzeit.

SD-Karten für uSonic sind generell zeitlich unbefristet. Die Dateien können ausschliesslich auf einem im Produkt spezifizierten uSonic-Player (z.B. uSonic 700N oder uSonic 600N) abgespielt werden.

Lizenzen für Windows sind hardwaregebunden und standardmässig nur auf einem Windows-PC lauffähig.   Im Falle eines Hardwaredefektes oder Gerätewechsels kann sich der Benutzer an PHYbio wenden, um innerhalb der Lizenzzeit die Lizenz auf ein anderes Gerät zu übertragen.

Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lizenzdaten oder den Frequenzkompositionen  ist ausdrücklich untersagt.

 

5 Nutzungsbeschränkungen

Der Benutzer darf die eingebauten Kopierschutzmassnahmen nicht umgehen. PHYbio ist sich bewusst, dass es technische Möglichkeiten gibt, die Kompositionen dennoch aufzunehmen. Allerdings raten wir dringend hierzu ab, da unerwünschte Interferenzen und daraus resultierende negative Auswirkungen auf die Kompositionen nicht ausgeschlossen werden können.

Phybio behält sich vor gegen so erstellte Raubkopien vorzugehen und Schadensersatzansprüche  geltend zu machen.

Der Benutzer darf die Kompositionen bzw. Werke nicht abändern oder abgeleitete Werke oder Kompositionen davon erstellen.

 

6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine zu wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

7 Gerichtsstand

Es gilt das Recht des Fürstentums Liechtenstein. Beide Parteien vereinbaren die ausschliessliche Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Vaduz für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag.


Schaan /Liechtenstein, den 11.01.2017